|
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters. |
| 1. |
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu der Veranstaltung dürfen Kinder und Jugendliche
zwischen 6 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
eingelassen werden. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
|
| |
| 2. |
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und
Lautstärke der Veranstaltung.
|
| |
| 3. |
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und
Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
|
| |
| |
| 4. |
Das Mitbringen von Flaschen, Glasbehältern o.ä., pyrotechnischen
Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei
Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Bei Einlass
findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen,
Leibesvisitationen vorzunehmen.
|
|
|
| |
| 5. |
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des
Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
|
| |
| 6. |
Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, oder Videokamera ist
grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für
den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
|
| |
| |
| 7. |
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre
Gültigkeit.
|
|
|
| |
| 8. |
Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur
der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
|
| |
| 9. |
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/ oder
terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund
auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
|
| |
| 10. |
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das
Programm zu ändern.
|
| |
| |
| 11. |
Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. |
|
|
| |
| |
| 12. |
Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen ver-
antwortlich.
|
|
|
| |
| 13. |
Das Betreten und Befahren des Festivalgeländes sowie des Campingbereiches geschieht
auf Eigene Gefahr. Der Veranstalter Übernimmt bei hierfür keine Haftung. Den
Weisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Nichteinhaltung führt zum
Ausschluss der Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
|
| |
| |
| 14. |
Den vorgeschriebenen Parkordnungen ist Folge zu leisten. Das Betreten und Befahren des
umliegenden Geländes ist Verboten.
|
|
|
| |
| 15. |
Das Mitbringen sowie der Umgang mit offenem Feuer, Grill o.ä. ist generell untersagt. |
|
|
| |
|
|