ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES VERANSTALTERS
 
Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
1. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten verboten. Zu der Veranstaltung dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen werden. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
 
2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
 
3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
 
 
4. Das Mitbringen von Flaschen, Glasbehältern o.ä., pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Bei Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
 
5. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
 
6. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film-, oder Videokamera ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
 
 
7. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
 
8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
 
9. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/ oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
 
10. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
 
 
11. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr.
 
 
12. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen ver- antwortlich.
 
13. Das Betreten und Befahren des Festivalgeländes sowie des Campingbereiches geschieht auf Eigene Gefahr. Der Veranstalter Übernimmt bei hierfür keine Haftung. Den Weisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.
 
 
14. Den vorgeschriebenen Parkordnungen ist Folge zu leisten. Das Betreten und Befahren des umliegenden Geländes ist Verboten.
 
15. Das Mitbringen sowie der Umgang mit offenem Feuer, Grill o.ä. ist generell untersagt.
 

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